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Aktuelles
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Montag, den 05. Januar 2009 um 13:55 Uhr |
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Der BGH hat entschieden, dass Grundlage einer Modernisierungsmieterhöhung nicht die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur die Kosten der notwendigen Arbeiten sein dürfen. ( AZ VIII ZR 41/08).Entfernt der Handwerker aus Vorsichtsgründen eine Arbeitsplatte in der Küche, obwohl dies nicht zwingend notwendig war, bleiben die Kosten beim Vermieter. Kaltwasserabrechnung geändertMontag, 09. Februar 2009 Der Grundpreis des Kaltwasserbezuges muß zukünftig nach der Wohnfläche umgelegt werden. ( AG Leipzig 164C13214/03). |
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RUV GmbH schaltet Homepage online |
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Montag, den 05. Januar 2009 um 13:53 Uhr |
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